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   VG Chemnitz, 25.05.2005 - 2 K 1869/04   

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VG Chemnitz, 25.05.2005 - 2 K 1869/04 (https://dejure.org/2005,31592)
VG Chemnitz, Entscheidung vom 25.05.2005 - 2 K 1869/04 (https://dejure.org/2005,31592)
VG Chemnitz, Entscheidung vom 25. Mai 2005 - 2 K 1869/04 (https://dejure.org/2005,31592)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wasserrechtliche Verfügung betreffend die Stilllegung einer der allgemeinen Stromversorgung dienenden Stau- und Triebwerksanlage; Beeinträchtigung des "Wohls der Allgemeinheit"; Definition des Begriffs "naturnah und unverbaut"; Zerstörung oder erhebliche und nachhaltige ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 17.03.1989 - 4 C 30.88

    Benutzungserlaubnis - Wasserwirtschaftliche Belange - Gesundheits- und

    Auszug aus VG Chemnitz, 25.05.2005 - 2 K 1869/04
    Die Reichweite des Begriffs "Wohl der Allgemeinheit" in § 6 Abs. 1 WHG ist umstritten (vgl. zum Meinungsstand Knopp, in: SZDK, RdNr. 7 b zu § 6 WHG ) und auch in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urt. v. 17.03.1989, BVerwGE 81, 347; Urt. v. 27.09.1990, BVerwGE 85, 348 [BVerwG 27.09.1990 - 4 C 44/87] ) nicht abschließend geklärt.

    Ungeachtet dessen gilt jedoch, dass eine wasserrechtliche Erlaubnis oder Bewilligung die Benutzung eines Gewässers nicht gestatten darf, die zwar mit der engeren wasserhaushaltsrechtlichen Zielsetzung in Einklang stehen mag, aber durch andere gesetzliche Vorschriften ausdrücklich untersagt ist (BVerwG, Urt. v. 10.02.1978, BVerwGE 55, 220 [229 f.]; Urt. v. 17.03.1989, a.a.O.).

  • BVerwG, 27.09.1990 - 4 C 44.87
    Auszug aus VG Chemnitz, 25.05.2005 - 2 K 1869/04
    Die Reichweite des Begriffs "Wohl der Allgemeinheit" in § 6 Abs. 1 WHG ist umstritten (vgl. zum Meinungsstand Knopp, in: SZDK, RdNr. 7 b zu § 6 WHG ) und auch in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urt. v. 17.03.1989, BVerwGE 81, 347; Urt. v. 27.09.1990, BVerwGE 85, 348 [BVerwG 27.09.1990 - 4 C 44/87] ) nicht abschließend geklärt.
  • BVerwG, 10.02.1978 - 4 C 25.75

    Begriff des planfeststellungsbedürftigen Gewässerausbaus i.S. von § 31 WHG;

    Auszug aus VG Chemnitz, 25.05.2005 - 2 K 1869/04
    Ungeachtet dessen gilt jedoch, dass eine wasserrechtliche Erlaubnis oder Bewilligung die Benutzung eines Gewässers nicht gestatten darf, die zwar mit der engeren wasserhaushaltsrechtlichen Zielsetzung in Einklang stehen mag, aber durch andere gesetzliche Vorschriften ausdrücklich untersagt ist (BVerwG, Urt. v. 10.02.1978, BVerwGE 55, 220 [229 f.]; Urt. v. 17.03.1989, a.a.O.).
  • BVerwG, 21.12.1993 - 7 B 119.93

    Anforderungen an die Auflösung eines ungenehmigten Bojenfelds - Zulässigkeit und

    Auszug aus VG Chemnitz, 25.05.2005 - 2 K 1869/04
    Die Behörde verstößt gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, wenn sie gegen eine ungenehmigte wasserrechliche Gewässerbenutzungsmaßnahme abschließend vorgeht, ohne zuvor die Möglichkeit einer Legalisierung ernsthaft geprüft zu haben (BVerwG, Beschl. v. 28.02.1991, NVwZ-RR 1991, 461; Beschl. v. 21.12.1993, NVwZ-RR 1994, 202; Beschl. v. 22.08.1997 - 11 B 31/97 - Beschl. v. 29.12.1998 - 11 B 56/98 -).
  • BVerwG, 28.02.1991 - 7 B 22.91

    Wasserrecht: Anforderungen an den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei formeller

    Auszug aus VG Chemnitz, 25.05.2005 - 2 K 1869/04
    Die Behörde verstößt gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, wenn sie gegen eine ungenehmigte wasserrechliche Gewässerbenutzungsmaßnahme abschließend vorgeht, ohne zuvor die Möglichkeit einer Legalisierung ernsthaft geprüft zu haben (BVerwG, Beschl. v. 28.02.1991, NVwZ-RR 1991, 461; Beschl. v. 21.12.1993, NVwZ-RR 1994, 202; Beschl. v. 22.08.1997 - 11 B 31/97 - Beschl. v. 29.12.1998 - 11 B 56/98 -).
  • BVerwG, 22.08.1997 - 11 B 31.97

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Klärungsbedürftigkeit der Frage, ob

    Auszug aus VG Chemnitz, 25.05.2005 - 2 K 1869/04
    Die Behörde verstößt gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, wenn sie gegen eine ungenehmigte wasserrechliche Gewässerbenutzungsmaßnahme abschließend vorgeht, ohne zuvor die Möglichkeit einer Legalisierung ernsthaft geprüft zu haben (BVerwG, Beschl. v. 28.02.1991, NVwZ-RR 1991, 461; Beschl. v. 21.12.1993, NVwZ-RR 1994, 202; Beschl. v. 22.08.1997 - 11 B 31/97 - Beschl. v. 29.12.1998 - 11 B 56/98 -).
  • BVerwG, 29.12.1998 - 11 B 56.98
    Auszug aus VG Chemnitz, 25.05.2005 - 2 K 1869/04
    Die Behörde verstößt gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, wenn sie gegen eine ungenehmigte wasserrechliche Gewässerbenutzungsmaßnahme abschließend vorgeht, ohne zuvor die Möglichkeit einer Legalisierung ernsthaft geprüft zu haben (BVerwG, Beschl. v. 28.02.1991, NVwZ-RR 1991, 461; Beschl. v. 21.12.1993, NVwZ-RR 1994, 202; Beschl. v. 22.08.1997 - 11 B 31/97 - Beschl. v. 29.12.1998 - 11 B 56/98 -).
  • OVG Sachsen, 27.03.2007 - 4 B 707/05

    Alte Wasserrechte genügen nicht für den Betrieb von Wasserkraftwerken

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Chemnitz vom 25. Mai 2005 - 2 K 1869/04 - wird zurückgewiesen.

    Das Verwaltungsgericht Chemnitz hat die Klage gegen die Betriebsuntersagung mit Urteil vom 25.5.2005 - 2 K 1869/04 - im Wesentlichen aus den im Widerspruchsbescheid aufgeführten Gründen abgewiesen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Chemnitz vom 25.5.2005 - 2 K 1869/04 - zu ändern und den Bescheid des Beklagten vom 18.3.2004 in Gestalt des Widerspruchsbescheids des Regierungspräsidiums Chemnitz vom 24.9.2004 aufzuheben.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die Gerichtsakten des Verwaltungsgerichts Chemnitz zu den Verfahren 2 K 1869/04 und 2 K 200/05, die vom Beklagten vorgelegte Behördenakte (zwei Heftungen und ein Ordner) sowie die Senatsakten zu diesem Verfahren und zu den Verfahren 4 BS 121/05 verwiesen.

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